Allgemeine Geschäftsbedingungen

F10 Performance Oil Vertrieb UG (haftungsbeschränkt)

Stand: Januar 2026

§ 1 Geltungsbereich

(1) Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Lieferungen und Leistungen der F10 Performance Oil Vertrieb UG (nachfolgend „Verkäufer“) an Unternehmer (§ 14 BGB), juristische Personen des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliche Sondervermögen (nachfolgend „Käufer“).

(2) Entgegenstehende oder abweichende Bedingungen des Käufers werden nicht anerkannt, es sei denn, der Verkäufer stimmt ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich zu.

§ 2 Angebote und Vertragsschluss

(1) Unsere Angebote sind freibleibend und unverbindlich, soweit nicht ausdrücklich als verbindlich gekennzeichnet.

(2) Der Vertrag kommt erst mit unserer schriftlichen Auftragsbestätigung oder mit Lieferung der Ware zustande.

(3) Mündliche Nebenabreden bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der schriftlichen Bestätigung durch den Verkäufer.

§ 3 Beschaffenheit der Ware oder Leistung

(1) Die Ware entspricht den zum Zeitpunkt der Lieferung geltenden gesetzlichen Normen und technischen Standards (insbesondere DIN EN 590 für Dieselkraftstoff, DIN 51603-1 für Heizöl EL, EN 15940 für HVO 100 sowie DIN 70070/ISO 22241 für AdBlue).

(2) Abweichungen von diesen Normen oder besondere Beschaffenheitsmerkmale bedürfen einer ausdrücklichen schriftlichen Vereinbarung.

(3) Der Verkäufer übernimmt keine Garantie für die Eignung der Ware für einen vom Käufer beabsichtigten, aber nicht ausdrücklich vereinbarten Verwendungszweck.

(4) Angaben in Prospekten, Katalogen, Preislisten oder vergleichbaren Unterlagen sind nur annähernd und unverbindlich, soweit sie nicht ausdrücklich als verbindlich bezeichnet sind.

§ 4 Preise und Zahlungsbedingungen

(1) Es gelten die am Tage der Lieferung gültigen Preise des Verkäufers zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer, Energiesteuer, CO₂-Abgabe und sonstiger gesetzlicher Abgaben.

(2) Bei Neukunden behalten wir uns vor, 20 % des Rechnungsbetrages als Vorkasse zu verlangen. Der Restbetrag ist bei Lieferung bar oder per EC-Karte zu zahlen.

(3) Bei Bestandskunden gilt Zahlung innerhalb von 14 Tagen netto nach Rechnungsdatum, soweit nicht anders vereinbart.

(4) Bei Zahlungsverzug berechnen wir Verzugszinsen in Höhe von 9 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz. Die Geltendmachung weiteren Verzugsschadens bleibt vorbehalten.

§ 5 Lieferung und Lieferfrist

(1) Lieferungen erfolgen frei Haus ab einer Mindestabnahmemenge von in der Regel 10.000 Litern innerhalb unseres Liefergebiets (Bayern, Baden-Württemberg, Hessen, Thüringen, Sachsen).

(2) Die Lieferfrist beginnt mit Vertragsschluss bzw. mit Eingang der Vorkasse bei Neukunden.

(3) Liefertermine sind unverbindlich, soweit nicht ausdrücklich als verbindlich vereinbart.

(4) Teillieferungen sind zulässig, soweit sie dem Käufer zumutbar sind.

§ 6 Transportmittel und –behälter, Leihgebinde, Lagerbehälter

(1) Der Käufer stellt die erforderlichen Transportmittel, Leihgebinde, Lagerbehälter oder Entladeeinrichtungen in einwandfreiem, sauberem und betriebssicherem Zustand zur Verfügung.

(2) Der Verkäufer ist berechtigt, die Lieferung zu verweigern, wenn die bereitgestellten Behälter oder Einrichtungen nicht den gesetzlichen Vorschriften (insbesondere Druckbehälterverordnung, ADR) entsprechen oder erkennbare Mängel aufweisen.

(3) Leihgebinde (z. B. IBC, Fässer) werden vom Verkäufer nur gegen gesonderte Vereinbarung und Kaution zur Verfügung gestellt. Der Käufer haftet für Beschädigung, Verlust oder verspätete Rückgabe.

(4) Der Käufer verpflichtet sich, die gelieferte Ware in geeigneten, gesetzlich vorgeschriebenen Lagerbehältern zu lagern und die einschlägigen Vorschriften (AwSV, BetrSichV) einzuhalten.

§ 7 Mitwirkungspflichten des Käufers

(1) Der Käufer ist verpflichtet, dem Verkäufer rechtzeitig alle für die Ausführung der Lieferung erforderlichen Informationen und Unterlagen zur Verfügung zu stellen (insbesondere genaue Lieferadresse, Zugangsmöglichkeiten, Tankdaten, erforderliche Genehmigungen).

(2) Der Käufer hat für eine sichere, befahrbare und ausreichend beleuchtete Zufahrt sowie für geeignete Entladebedingungen (z. B. ausreichend Platz für Tanklastzug, Entlüftung, Erdung) zu sorgen.

(3) Kommt der Käufer seinen Mitwirkungspflichten nicht nach und entstehen dadurch Mehrkosten (z. B. vergebliche Anfahrt, Wartezeiten, Zweitfahrt), trägt der Käufer diese Kosten.

(4) Der Käufer stellt sicher, dass die Abnahme der Ware durch eine berechtigte Person erfolgt.

§ 8 Gefahrübergang und Transport

(1) Die Gefahr geht mit Übergabe der Ware an den Transporteur oder – bei Abholung – mit Verlassen unseres Lagers auf den Käufer über.

(2) Der Käufer ist verpflichtet, die Ware bei Anlieferung auf Vollständigkeit und Beschaffenheit zu prüfen und erkennbare Mängel unverzüglich zu rügen.

§ 9 Eigentumsvorbehalt

(1) Die gelieferte Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung aller Forderungen aus der Geschäftsverbindung Eigentum des Verkäufers.

(2) Der Käufer ist zur Weiterveräußerung im ordnungsgemäßen Geschäftsgang berechtigt; die hieraus entstehenden Forderungen tritt er bereits jetzt sicherungshalber an den Verkäufer ab.

§ 10 Gewährleistung und Haftung

(1) Offensichtliche Mängel sind unverzüglich, spätestens innerhalb von 7 Tagen nach Lieferung schriftlich zu rügen.

(2) Bei berechtigter Mängelrüge leisten wir nach unserer Wahl Nacherfüllung durch Nachbesserung oder Ersatzlieferung.

(3) Schadensersatzansprüche des Käufers – gleich aus welchem Rechtsgrund – sind ausgeschlossen, soweit nicht Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit vorliegt.

§ 11 Gerichtsstand und anwendbares Recht

(1) Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus diesem Vertrag ist München.

(2) Es gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.

§ 12 Salvatorische Klausel

Sollte eine Bestimmung dieser AGB unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.

F10 Performance Oil Vertrieb UG

Ständlerstraße 35

81549 München

Geschäftsführer / Inhaber: Mevlid Avcular

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